Stand: 06. März 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Florian Rosenbaum, Entensteig 14, 90768 Fürth, Telefon 01776521016, E Mail Info@malermeisterflorianrosenbaum.de (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
Auftraggeber kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen, Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen, insbesondere Maler und Lackierarbeiten innen und außen, Fassadenarbeiten, Tapezierarbeiten, Spachtel und Putzarbeiten, Bodenbeläge, kreative Wandgestaltung sowie damit zusammenhängende Vorarbeiten.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzender Leistungsbeschreibung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um Werkleistungen nach §§ 631 ff. BGB.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Kommunikationswege
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung.
Textform umfasst insbesondere E Mail, WhatsApp und sonstige Messenger, sofern der Inhalt dokumentierbar ist.
§ 4 Preise, Vergütung, Abschläge, Fälligkeit
Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Abrechnung erfolgt nach Angebot, nach Aufmaß und Einheitspreisen oder nach vereinbarter Pauschale.
Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt verlangt werden.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückzuhalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für Zugang zu den Arbeitsbereichen und stellt erforderliche Voraussetzungen bereit, insbesondere Strom, Wasser und freie Arbeitsflächen.
Der Auftraggeber hat bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich rechtzeitig zu entfernen oder zu schützen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, unzugängliche Bereiche oder nachträgliche Änderungen verlängern Fristen entsprechend. Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 6 Termine, Ausführungsfristen, Witterung, höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart.
Witterung, unvorhersehbare Untergrundverhältnisse, Lieferverzögerungen, Krankheit oder Ereignisse höherer Gewalt können zu Terminverschiebungen führen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
§ 7 Nachträge, Zusatzleistungen, Leistungsänderungen
Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden gesondert angeboten und vergütet.
Verlangt der Auftraggeber die sofortige Ausführung ohne Nachtragsbestätigung, gilt die Leistung als beauftragt und wird nach Aufwand oder Einheitspreisen abgerechnet.
§ 8 Abnahme
Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an.
Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und zeigt erkennbare Mängel in Textform an.
Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb der Frist oder wird die Leistung genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
Unerhebliche Abweichungen, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
§ 9 Gewährleistung, Untergrund, Materialstellung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch ungeeignete Untergründe, Feuchtigkeit, bauliche Ursachen, Fremdeinwirkungen oder Eingriffe Dritter entstehen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
Stellt der Auftraggeber Materialien, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für deren Eignung, Qualität oder Verträglichkeit.
§ 10 Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.
§ 12 Verbraucher, Fernabsatz, Widerruf bei Vertragsschluss per Telefon, WhatsApp, E Mail
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung.
Beginnt der Auftragnehmer auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, kann der Verbraucher bei Widerruf zum Wertersatz verpflichtet sein. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht erlöschen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 13 Foto und Referenznutzung
Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos der ausgeführten Arbeiten zu Werbe und Referenzzwecken erfolgt nur, wenn der Auftraggeber vorher in Textform eingewilligt hat.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden dann innerhalb angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch und organisatorisch zumutbar ist.
Ohne Einwilligung werden Bilder ausschließlich zur internen Dokumentation verarbeitet.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorgaben verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 15 VOB/B, nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
Die VOB/B gilt nur dann, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart und dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt wurde. Andernfalls gilt das BGB.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand Fürth, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
